Das geltende Vergaberecht ermöglicht es, Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen, wenn es bei ihnen zu Wirtschaftsdelikten (z.B. Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße) oder anderen erheblichen Straftaten gekommen ist. Das bundesweite „Wettbewerbsregister“ macht es Auftraggebern künftig leichter, das Vorliegen von Ausschlussgründen nachzuprüfen.
Das neue Register soll in Kürze den Betrieb aufnehmen. Bislang müssen die Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen die einzelnen Landeskorruptionsregister und das Gewerbezentralregister abfragen. Das ist kompliziert, Straftaten oder Fehlverhalten von Unternehmen bleiben unerkannt. Künftig werden alle Behörden zur elektronischen Mitteilung von Informationen über Rechtsverstöße an die Registerbehörde verpflichtet. Registerführende Behörde wird das Bundeskartellamt sein. Unternehmen, die eingetragen werden sollen, werden im Vorfeld von der Registerbehörde angehört und können Einwendungen geltend machen. Öffentliche Auftraggeber sind ab einem Auftragswert von 30.000 Euro verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag beim Register elektronisch abzufragen, ob das Unternehmen, das den Auftrag erhalten soll, eingetragen ist.